Mietvertrag – Vermieter
Wie alle Mietverträge ist der „
Mietvertrag Vermieter" ein
vertraglich geregeltes Rechtsgeschäft, welches den Vermieter die Verpflichtung
auferlegt, dem Mieter die Wohnung als vermietete Sache zu überlassen. Der
Mieter seinerseits ist durch den
Mietvertrag verpflichtet,
dem Vermieter pünktlich die Miete zu zahlen.
In diesem Sinne stellt der
Mietvertrag für den Vermieter
laut BGB ebenso wie eine Pacht die entgeltliche Leihe des überlassenen Gegenstandes,
also des Wohnraumes dar. Somit ist der
Mietvertrag des Vermieters
ein
Gebrauchsüberlassungsvertrag. Im wird Mietvertrag
die Gebrauchsüberlassung des Wohnraumes durch den Vermieter an den Mieter
geregelt und sowohl für den Vermieter wie auch für den Mieter festgelegt,
was gestattet ist und was nicht. Im Mietvertrag sind sowohl die Rechte wie
auch die
Pflichten für den Vermieter und ebenfalls für den
Mieter festgehalten und sind Bestandteil des Vertrages. Im
Mietvertrag
des Vermieter ist geregelt, dass der er die Wohnung dem Mieter in
einem ordentlichen Zustand, dem im Vertrag festgelegten Gebrauch entsprechend,
zu überlassen und während der Mietzeit für die Erhaltung dieses Zusatnbdes
zu sorgen hat. Ebenfalls regelt der Mietvertrag die Haftpflicht des Mieters
gegenüber dem Vermieter dahingehend, dass die vereinbarte Miete gezahlt wird.
Die Mietdauer muss im
Mietvertrag festgelegt sein, sonst
gilt der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit und kann bereits nach dem ersten
Jahr gekündigt werden.
Der Mietvertrag räumt dem Vermieter und dem Mieter das Recht ein, sich im
Mietvertrag entsprechend des
Mietgegenstandes, des Gebrauchszweckes
und des
Mietentgeldes zu einigen und im Rahmen der Vertragsfreiheit
den Bedürfnissen beider Seiten gerecht zu werden.
Durch den
Mietvertrag für den Vermieter verpflichtet sich
dieser, dem Mieter den Gebrauch der gemieteten Räume während der Mietzeit
zu gewährleisten. Der Mieter seinerseits verpflichtet sich im
Mietvertrag
dazu, regelmäßig die vereinbarte Miete zu entrichten. Entstehen während der
Zeit der Vermietung Mängel oder Erfordernisse zum Schutz der Mietsache gegen
unvorhergesehene Gefahren, wird der Mieter durch den Mietvertrag dazu verpflichtet,
diese Dinge sofort dem Vermieter anzuzeigen. Das
Mietrecht
wurde zum 1.September 2001 reformiert und den entstandenen Gepflogenheiten
angepasst und gesetzlich neu geregelt.
Eine Neuerung ist die Festlegung des „
qualifizierten Zeitmietvertrages".
Dies beinhaltet die Begründung, warum der
Mietvertrag zwischen Vermieter
und Mieter befristet ist wie z.B. durch entstehenden
Eigenbedarf
des Vermieters. Im Mietvertrag kann ebenfalls der Rückbau von erfolgten
Maßnahmen während der
Mietzeit festgelegt sein. Festgeschrieben
steht im Mietvertrag für den Vermieter auch die Verfahrensweise, dass bei
Ableben des Mieters der Mietvertrag auf den Lebenspartner desselben übergeht.
Die
Kündigungsfrist des Mietvertrages beläuft sich auf drei
Monate, die Zinsen aus der
Mietkaution stehen dem Mieter
zu. Für den Vermieter ändert sich die Kündigungsfrist des Mietvertrages dahingehend,
dass nach fünf Jahren die Kündigungsfrist auf sechs Monate und nach 8 Jahren
auf neun Monate festgelegt ist. Der
Mietvertrag kann so formuliert
werden, dass dem Vermieter das Recht auf
Mieterhöhung eingeräumt
wird, wenn es die veränderte wirtschaftliche Situation erfordert. Führt der
Vermieter den Wohnraum verbessernde Maßnahmen durch, kann er für die entstandenen
Kosten dem Mieter die
Miete erhöhen.
Treten erheblich Mängel während der Mietzeit auf, so gibt der Mietvertrag
dem Mieter das Recht, eine
verminderte Miete zu zahlen. Im
Mietvertrag werden durch den Vermieter ebenfalls erforderliche Schönheits-
und Kleinstreparaturen, die Kehrwoche und die Schneeräumung geregelt. Im Mietvertrag
regelt der Vermieter ebenfalls die Verfahrensweise mit Haustieren. Steht im
Mietvertrag „Tierhaltung ist in Mieträumen nicht gestattet“, kann der Mieter
getrost kleine Tiere wie Fische, Hamster, Meerschweinchen etc. halten. Der
Vermieter darf im
Mietvertrag lediglich das Halten von Hunden
und Katzen ausschließen.
Der
Mietvertrag des Vermieters kann eine Klausel enthalten,
wonach der Mieter in einem bestimmten Turnus Schönheitsreparaturen durchführen
muss. Diese Festlegungen dürfen aber nicht zu starr formuliert sein.
Bei der
Formulierung des Mietvertrages durch den Vermieter
sollte darauf geachtet werden, das auf solche ungenügend bezeichneten Klauseln,
die sich nicht auf der
Basis des Mietrechtes bewegen, verzichtet
wird, denn diese halten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht stand.
Selbst wenn sie der Mieter unterschrieben hat, sind diese unwirksam. Als Beispiel
sei hier das Rauchverbot angeführt. Der Vermieter hat im Mietvertrag kein
Recht dazu, das Rauchen in den vermieteten Räumen zu untersagen. Es kann höchstens
im Keller, auf dem Boden oder in Geschäftsräumen verboten werden.
Im Internet findet der Vermieter für seinen
Mietvertrag alle
wichtigen Gesetze, Regelungen und Dienstleistungen, über die er sich ausreichend
informieren kann. Ebenfalls findet man online
Muster-Mietverträge
für Vermieter, die alle relevanten Punkte gesetzlich fundiert beinhalten.
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