Mietvertrag – Vermieter

Wie alle Mietverträge ist der „Mietvertrag Vermieter" ein vertraglich geregeltes Rechtsgeschäft, welches den Vermieter die Verpflichtung auferlegt, dem Mieter die Wohnung als vermietete Sache zu überlassen. Der Mieter seinerseits ist durch den Mietvertrag verpflichtet, dem Vermieter pünktlich die Miete zu zahlen.

In diesem Sinne stellt der Mietvertrag für den Vermieter laut BGB ebenso wie eine Pacht die entgeltliche Leihe des überlassenen Gegenstandes, also des Wohnraumes dar. Somit ist der Mietvertrag des Vermieters ein Gebrauchsüberlassungsvertrag. Im wird Mietvertrag die Gebrauchsüberlassung des Wohnraumes durch den Vermieter an den Mieter geregelt und sowohl für den Vermieter wie auch für den Mieter festgelegt, was gestattet ist und was nicht. Im Mietvertrag sind sowohl die Rechte wie auch die Pflichten für den Vermieter und ebenfalls für den Mieter festgehalten und sind Bestandteil des Vertrages. Im Mietvertrag des Vermieter ist geregelt, dass der er die Wohnung dem Mieter in einem ordentlichen Zustand, dem im Vertrag festgelegten Gebrauch entsprechend, zu überlassen und während der Mietzeit für die Erhaltung dieses Zusatnbdes zu sorgen hat. Ebenfalls regelt der Mietvertrag die Haftpflicht des Mieters gegenüber dem Vermieter dahingehend, dass die vereinbarte Miete gezahlt wird.

Die Mietdauer muss im Mietvertrag festgelegt sein, sonst gilt der Mietvertrag auf unbestimmte Zeit und kann bereits nach dem ersten Jahr gekündigt werden.

Der Mietvertrag räumt dem Vermieter und dem Mieter das Recht ein, sich im Mietvertrag entsprechend des Mietgegenstandes, des Gebrauchszweckes und des Mietentgeldes zu einigen und im Rahmen der Vertragsfreiheit den Bedürfnissen beider Seiten gerecht zu werden.

Durch den Mietvertrag für den Vermieter verpflichtet sich dieser, dem Mieter den Gebrauch der gemieteten Räume während der Mietzeit zu gewährleisten. Der Mieter seinerseits verpflichtet sich im Mietvertrag dazu, regelmäßig die vereinbarte Miete zu entrichten. Entstehen während der Zeit der Vermietung Mängel oder Erfordernisse zum Schutz der Mietsache gegen unvorhergesehene Gefahren, wird der Mieter durch den Mietvertrag dazu verpflichtet, diese Dinge sofort dem Vermieter anzuzeigen. Das Mietrecht wurde zum 1.September 2001 reformiert und den entstandenen Gepflogenheiten angepasst und gesetzlich neu geregelt.

Eine Neuerung ist die Festlegung des „qualifizierten Zeitmietvertrages". Dies beinhaltet die Begründung, warum der Mietvertrag zwischen Vermieter und Mieter befristet ist wie z.B. durch entstehenden Eigenbedarf des Vermieters. Im Mietvertrag kann ebenfalls der Rückbau von erfolgten Maßnahmen während der Mietzeit festgelegt sein. Festgeschrieben steht im Mietvertrag für den Vermieter auch die Verfahrensweise, dass bei Ableben des Mieters der Mietvertrag auf den Lebenspartner desselben übergeht.

Die Kündigungsfrist des Mietvertrages beläuft sich auf drei Monate, die Zinsen aus der Mietkaution stehen dem Mieter zu. Für den Vermieter ändert sich die Kündigungsfrist des Mietvertrages dahingehend, dass nach fünf Jahren die Kündigungsfrist auf sechs Monate und nach 8 Jahren auf neun Monate festgelegt ist. Der Mietvertrag kann so formuliert werden, dass dem Vermieter das Recht auf Mieterhöhung eingeräumt wird, wenn es die veränderte wirtschaftliche Situation erfordert. Führt der Vermieter den Wohnraum verbessernde Maßnahmen durch, kann er für die entstandenen Kosten dem Mieter die Miete erhöhen.

Treten erheblich Mängel während der Mietzeit auf, so gibt der Mietvertrag dem Mieter das Recht, eine verminderte Miete zu zahlen. Im Mietvertrag werden durch den Vermieter ebenfalls erforderliche Schönheits- und Kleinstreparaturen, die Kehrwoche und die Schneeräumung geregelt. Im Mietvertrag regelt der Vermieter ebenfalls die Verfahrensweise mit Haustieren. Steht im Mietvertrag „Tierhaltung ist in Mieträumen nicht gestattet“, kann der Mieter getrost kleine Tiere wie Fische, Hamster, Meerschweinchen etc. halten. Der Vermieter darf im Mietvertrag lediglich das Halten von Hunden und Katzen ausschließen.

Der Mietvertrag des Vermieters kann eine Klausel enthalten, wonach der Mieter in einem bestimmten Turnus Schönheitsreparaturen durchführen muss. Diese Festlegungen dürfen aber nicht zu starr formuliert sein.

Bei der Formulierung des Mietvertrages durch den Vermieter sollte darauf geachtet werden, das auf solche ungenügend bezeichneten Klauseln, die sich nicht auf der Basis des Mietrechtes bewegen, verzichtet wird, denn diese halten bei gerichtlichen Auseinandersetzungen nicht stand. Selbst wenn sie der Mieter unterschrieben hat, sind diese unwirksam. Als Beispiel sei hier das Rauchverbot angeführt. Der Vermieter hat im Mietvertrag kein Recht dazu, das Rauchen in den vermieteten Räumen zu untersagen. Es kann höchstens im Keller, auf dem Boden oder in Geschäftsräumen verboten werden.

Im Internet findet der Vermieter für seinen Mietvertrag alle wichtigen Gesetze, Regelungen und Dienstleistungen, über die er sich ausreichend informieren kann. Ebenfalls findet man online Muster-Mietverträge für Vermieter, die alle relevanten Punkte gesetzlich fundiert beinhalten.


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